Oberösterreich · Bezirk Ried im Innkreis

Lagebericht zum Rechnungsabschluss 2025

gemäß § 49 Oö. Gemeindehaushaltsordnung (Oö. GHO)

Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis
Ried im Innkreis, Oberösterreich
03. März 2026
2.412 Einwohner
2.585 Einwohner
2025
Entwurf – zur Beschlussfassung im Gemeinderat vorgelegt
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Der vorliegende Lagebericht gemäß § 49 Oö. GHO gibt einen zusammenfassenden Überblick über die wesentlichen Ergebnisse des Haushaltsjahres 2025 der Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis. Als Stichtag für die Erstellung wurde vom Bürgermeister der 03. März 2026 gewählt. Dem Rechnungsabschluss der Gemeinde ist ab Seite 475 der Rechnungsabschluss der VFI Taiskirchen i.I. & Co KG beigelegt.

1. Entwicklung der liquiden Mittel (inkl. allfälliger Kassenkredite)

1.1 Liquide Mittel

PositionVoranschlag 2025Rechnungsabschluss 2025
SA5 – Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung–59.100,00 EUR280.664,04 EUR
SA6 – Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung–24.082,45 EUR
SA7 – Veränderung an liquiden Mitteln (SA5 + SA6)+256.581,59 EUR
Anfangsbestand liquide Mittel (01.01.2025)891.421,09 EUR
Endbestand liquide Mittel (31.12.2025)1.148.002,68 EUR

Im abgelaufenen Haushaltsjahr wurden die liquiden Mittel (SA7) um 256.581,59 EUR erhöht. Der Anfangsbestand der liquiden Mittel betrug 891.421,09 EUR, der Endbestand per 31.12.2025 beträgt 1.148.002,68 EUR. Diese Entwicklung stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Voranschlag dar, der noch einen negativen Geldfluss von –59.100,00 EUR prognostiziert hatte.

1.2 Bedarf an Kassenkrediten

Die Höhe des Kassenkredits wurde vom Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2025 mit 1.500.000 EUR festgesetzt und Kassenkreditverträge mit mehreren Banken mit einem Rahmen dieser Summe abgeschlossen. Der Kassenkredit wurde im Finanzjahr kaum ausgenutzt; für den gesamten Kassenkredit entstanden Zinsbelastungen von lediglich 1,17 EUR. Zum 31. Dezember 2025 war der Kassenkredit nicht belastet.

Der Kassenkredit (Rahmen 1.500.000 EUR) war am 31.12.2025 vollständig unbelastet. Der Zinsaufwand für das gesamte Haushaltsjahr betrug 1,17 EUR – ein deutliches Zeichen für die sehr gute Liquiditätslage der Gemeinde.

1.3 Zahlungsmittelreserven und Rücklagen

RücklageRücklagenstand 31.12.2025Zahlungsmittelreserve 31.12.2025
Allgemeine Haushaltsrücklagen1.078.269,88 EUR86.136,92 EUR
Gesetzlich zweckgebundene Haushaltsrücklagen155.877,76 EUR0,00 EUR
Summe1.234.147,64 EUR86.136,92 EUR

Hinweis: Die Zahlungsmittelreserven der allgemeinen Ausgleichsrücklage werden von der ISG-Ried verwaltet.

2. Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit und nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht

2.1 Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit

PositionRA 2024VA 2025RA 2025
Einzahlungen6.009.205,11 EUR5.925.800,00 EUR6.319.959,13 EUR
Auszahlungen6.009.205,11 EUR5.925.800,00 EUR6.138.720,98 EUR
Saldo (Überschuss / Abgang)0,00 EUR0,00 EUR+181.238,15 EUR

Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit im Rechnungsabschluss 2025 ist mit +181.238,15 EUR positiv. Die Einzahlungen übertrafen den Voranschlag um +394.159,13 EUR, die Auszahlungen lagen 212.920,98 EUR unter dem veranschlagten Wert.

Aus dem Überschuss der laufenden Geschäftstätigkeit wurden folgende allgemeine Rücklagenbewegungen vorgenommen:

RücklageZuführung 2025
Allgemeine Ausgleichsrücklage154.984,67 EUR
Rücklage f. betreubares Wohnen5.828,35 EUR
Rücklage Amtsgebäude (Mieten)20.425,13 EUR
Allgemeine Haushaltsrücklagen gesamt (= Saldo)181.238,15 EUR

Betreffend den VHC 5 wurden zusätzlich 113.200,00 EUR (Gemeindefinanzzuweisung 2025) und 40.792,20 EUR (Finanzzuweisungen KIG 2025) direkt den Haushaltsrücklagen zugewiesen.

2.2 Nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht

Die Liquidität der Gemeinde ist gesichert und das Nettovermögen weist einen positiven Saldo auf. Obwohl der Ergebnishaushalt nach derzeitiger Planung mittelfristig nicht ausgeglichen werden kann, konnte das Nettoergebnis gegenüber dem Voranschlag 2025 deutlich verbessert werden: Statt des geplanten negativen Ergebnisses von –226.300,00 EUR wird nun ein Überschuss von +196.228,66 EUR ausgewiesen. Haupttreiber waren massiv erhöhte Erträge aus Transferleistungen sowie Veräußerungen und sonstige Erträge.

PositionRA 2022RA 2023RA 2024VA 2025RA 2025
Ergebnis lfd. Geschäftstätigkeit389.93061.96100181.238
SA5 Geldfluss voranschlagswirksam+483.280–119.624+63.961–59.100+280.664
SA7 Veränderung liquide Mittel+557.273–261.620+138.161+256.582
Endbestand liquide Mittel1.014.880753.260891.4211.148.003
SA0 Nettoergebnis+511.720–35.130–115.322–226.300+196.229
C Nettovermögen (EUR)9.455.8949.422.6929.341.1779.568.902
⚠️
Obwohl das Nettoergebnis 2025 positiv ist, kann der Ergebnishaushalt nach derzeitiger mittelfristiger Planung nicht ausgeglichen werden. Das kumulierte Nettoergebnis (C.II) ist erstmals leicht negativ (–11.543,39 EUR), da plangemäß 378.633,14 EUR den Haushaltsrücklagen zugewiesen wurden.

3. Ergebnishaushalt – Nettoergebnis vor Entnahme von bzw. Zuweisungen an Haushaltsrücklagen

Das Nettoergebnis wird wesentlich durch die ergebniswirksamen Erträge und Aufwendungen beeinflusst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen Positionen des Ergebnishaushaltes (1. Ebene):

PositionRA 2025VA 2025Abweichung
211 – Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit5.089.627,24 EUR4.584.400 EUR+505.227 EUR
davon Eigene Abgaben698.708,70 EUR564.000 EUR+134.709 EUR
davon Ertragsanteile (Finanzausgleich)2.582.893,58 EUR2.525.400 EUR+57.494 EUR
davon Gebühren690.946,24 EUR666.300 EUR+24.646 EUR
davon Leistungen678.670,60 EUR587.200 EUR+91.471 EUR
davon Besitz & wirtschaftliche Tätigkeit146.916,00 EUR125.800 EUR+21.116 EUR
davon Veräußerung & sonstige Erträge260.630,70 EUR94.500 EUR+166.131 EUR
212 – Erträge aus Transfers2.092.432,72 EUR1.876.000 EUR+216.433 EUR
davon Transfererträge von öffentlichen Trägern1.452.950,99 EUR1.290.400 EUR+162.551 EUR
223 – Transferaufwand gesamt2.278.456,03 EUR2.272.400 EUR+6.056 EUR
davon an Träger des öffentlichen Rechts1.953.044,48 EUR1.956.500 EUR–3.456 EUR
davon an Haushalte & Organisationen243.709,70 EUR241.700 EUR+2.010 EUR
224 – Finanzaufwand (Zinsen)147.913,23 EUR161.700 EUR–13.787 EUR
SA0 – Nettoergebnis+196.228,66 EUR–226.300 EUR+422.529 EUR

Die wesentlichen Ursachen für die deutliche Verbesserung gegenüber dem Voranschlag sind:

  • Massiv erhöhte Erträge aus Transferleistungen (+216.433 EUR), insbesondere von Trägern des öffentlichen Rechts (+162.551 EUR)
  • Deutlich gestiegene Erträge aus Veräußerungen und sonstigen Erträgen (+166.131 EUR)
  • Höhere Einnahmen aus eigenen Abgaben, vor allem der Kommunalsteuer (+134.709 EUR)
  • Überdurchschnittliche Ertragsanteile aus dem Finanzausgleich (+57.494 EUR)
  • Geringerer Finanzaufwand durch niedrigere Zinsen als veranschlagt (–13.787 EUR)

4. Entwicklung des Nettovermögens

Das kumulierte Nettoergebnis betrug mit 01.01.2025: 170.861,09 EUR. Das kumulierte Nettoergebnis hat sich im abgelaufenen Haushaltsjahr um das im Ergebnishaushalt ausgewiesene Nettoergebnis (SA0) von +196.228,66 EUR erhöht. Unter Berücksichtigung der Zuweisung an die Haushaltsrücklagen (SA01) ergibt sich ein Nettoergebnis nach Einrechnung der Rücklagen von –182.404,48 EUR, woraus sich per 31.12.2025 ein kumuliertes Nettoergebnis von –11.543,39 EUR ergibt.

Position31.12.202431.12.2025Veränderung
C.I – Saldo der Eröffnungsbilanz8.219.376,08 EUR8.219.376,08 EUR0,00 EUR
C.II – Kumuliertes Nettoergebnis170.861,09 EUR–11.543,39 EUR–182.404,48 EUR
C.III – Haushaltsrücklagen855.514,50 EUR1.234.147,64 EUR+378.633,14 EUR
C.IV – Neubewertungsrücklagen95.425,07 EUR126.921,87 EUR+31.496,80 EUR
C – Nettovermögen gesamt9.341.176,74 EUR9.568.902,20 EUR+227.725,46 EUR
ℹ️
Das Nettovermögen ist trotz des negativen kumulierten Nettoergebnisses gestiegen, weil die Haushaltsrücklagen um +378.633 EUR aufgestockt wurden und die Neubewertungsrücklagen um +31.497 EUR gestiegen sind. Das kumulierte Nettoergebnis (C.II) sinkt buchhalterisch genau um den Betrag, der den Rücklagen zugewiesen wird – dieser Mechanismus entspricht vollständig der Oö. GHO.

4.1 Haushaltsrücklagen

Der Stand an Haushaltsrücklagen betrug am 01.01.2025: 855.514,50 EUR. Im Haushaltsjahr wurden folgende Rücklagenbewegungen vorgenommen (Gesamtzuführung +378.633,14 EUR):

RücklageZuführung / Entnahme 2025Stand 31.12.2025
Allgemeine Ausgleichsrücklage+154.984,67 EUR
Rücklage f. betreubares Wohnen+5.828,35 EUR
Rücklage Amtsgebäude (Mieten)+20.425,13 EUR
Gemeindefinanzzuweisung 2025+113.200,00 EUR113.200,00 EUR
Finanzzuweisungen KIG 2025+40.792,20 EUR40.792,20 EUR
Allgemeine Haushaltsrücklagen gesamt+335.230,35 EUR1.078.269,88 EUR
Rücklage f. Wasserleitung (IB)+7.075,19 EUR
Betriebsmittelrücklage Wasserversorgung+1.296,63 EUR
Betriebsmittelrücklage Abwasserbeseitigung+35.030,95 EUR
Zweckgebundene Rücklagen gesamt+43.402,77 EUR155.877,76 EUR
Haushaltsrücklagen gesamt+378.633,14 EUR1.234.147,64 EUR

5. Entwicklung der Finanzschulden und des Schuldendienstes

5.1 Bestand und Entwicklung der Finanzschulden

Die Finanzschulden der Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis setzen sich ausschließlich aus Darlehen für Investitionszwecke (Abwasserentsorgung und Wohnbauförderung) zusammen. Die Finanzschulden und Verbindlichkeiten wurden plangemäß getilgt. Es liegen keine Leasingverträge vor.

Darlehensgeber / VerwendungZinssatzBuchwert 01.01.2025ZugangTilgungBuchwert 31.12.2025
Land OÖ – WBF-Darlehen Betr. Wohnen0,500 %559.915,10 EUR11.387,30 EUR548.527,80 EUR
RB Taiskirchen – Kanalbau BA043,184 %190.658,77 EUR21.029,12 EUR169.629,65 EUR
RB Taiskirchen – Kanalbau BA053,614 %107.229,10 EUR5.051,88 EUR102.177,22 EUR
Bank Austria – Kanalbau BA05-Breitenried3,134 %1.125.209,23 EUR34.507,78 EUR1.090.701,45 EUR
Bank Austria – Kanalbau BA12-Sanierung3,309 %986.178,14 EUR29.602,65 EUR956.575,49 EUR
BAWAG – Kanalbau BA073,384 %926.942,45 EUR31.931,79 EUR895.010,66 EUR
BAWAG – Kanalbau BA093,524 %429.676,20 EUR15.195,54 EUR414.480,66 EUR
Sparkasse Ried – Refinanzierung BA08/BA09/BA09-L (neu)3,279 %0,00 EUR330.000,00 EUR330.000,00 EUR
Sonstige (RHV Kläranlage, Bank Austria)var.ca. 1.088.348 EUR54.365 EURca. 1.033.983 EUR
Summe Finanzschulden5.414.156,50 EUR330.000,00 EUR203.071,22 EUR5.211.085,28 EUR
⚠️
Hinweis – Refinanzierung Sparkasse Ried: Drei auslaufende Darlehen (Kanalbau BA08/BA09/BA09-L, 2020–2025, Zinssatz 0,570 %, Gesamtbetrag 330.000 EUR) wurden durch drei neue Darlehen bei derselben Bank (neue IBAN AT51, Laufzeit 2025–2030, Zinssatz 3,279 %) abgelöst. Diese Maßnahme ist im Darlehensnachweis (Anlage 6c) dokumentiert. Im Finanzierungshaushalt (MVAG 35/36) werden für 2025 keine Einzahlungen aus Kreditaufnahmen ausgewiesen; dieser Sachverhalt ist bei der Prüfung zu beachten und gegebenenfalls zu erläutern.

Hinweis – offenes Landesdarlehen: Das Darlehen des Landes OÖ (101941/72014, Kanalbau BA09, Zinssatz 0,000 %, Laufzeit bis 2025) weist trotz abgelaufener Laufzeit noch einen Buchwert von 2.500,00 EUR aus. Weder Tilgung noch Zinsen wurden im Haushaltsjahr 2025 verbucht. Dieser Betrag ist in 2026 zu bereinigen.

5.2 Tilgung von langfristigen Finanzschulden

JahrRA 2021RA 2022RA 2023RA 2024VA 2025RA 2025
Tilgungen gesamt464.119 EUR291.202 EUR319.322 EUR504.263 EUR205.200 EUR203.071 EUR

Der Netto-Schuldendienst beläuft sich auf 187.153,31 EUR (Vergleich RA 2024: 325.526,02 EUR). Die deutliche Reduktion gegenüber dem Vorjahr erklärt sich durch die im Jahr 2024 geleisteten Sondertilgungen sowie den Wegfall der bis 2024 bestehenden höheren Annuitäten. Hier werden auch Sondertilgungen von Darlehen inkludiert.

Die gemäß Art. 15a Vereinbarung HOG relevanten Haftungen haben sich im Finanzjahr 2025 um 239.297,50 EUR erhöht.

6. Eingetretene und voraussichtliche Auswirkungen aus investiven Einzelvorhaben (VHC 1)

6.1 Übersicht investive Einzelvorhaben

VorhabenEinnahmenAusgabenRA VorjahreErgebnis
FF-Einsatzbekleidung NEU31.795,61 EUR31.795,61 EUR0,00 EURausgeglichen
Freizeitfläche36.931,78 EUR1.180,32 EUR–35.751,46 EURausgeglichen
Güterwege-Instandsetzung47.658,00 EUR47.658,00 EUR0,00 EURausgeglichen
Straßenerhaltung146.204,58 EUR146.204,58 EUR0,00 EURausgeglichen
Instandsetzung Kanal Ortszentrum BA1225.421,03 EUR142.079,00 EUR0,00 EUR–116.657,97 EUR
Kanalbau BA130,00 EUR16.474,37 EUR0,00 EUR–16.474,37 EUR

Das Vorhaben „Instandsetzung Kanal Ortszentrum BA12" weist einen Fehlbetrag von 116.657,97 EUR aus. Bei diesem Vorhaben sind noch nicht alle Fördermittel abgerechnet; um eine Überfinanzierung zu vermeiden, werden die Abgänge im Jahr 2026 ausgeglichen. Das Vorhaben „Kanalbau BA13" weist einen Fehlbetrag von 16.474,37 EUR aus, der im Jahr 2026 durch ein Darlehen abgedeckt wird.

6.2 Widmungsgemäße Verwendung der Aufschließungsbeiträge

BereichIB (Einz.)AB (Einz.)GesamtHL-RücklagenInvestive GebarungRestbetrag
Straßen27.725,37 EUR3.803,92 EUR31.529,29 EUR0,00 EUR29.261,53 EUR0,00 EUR
Wasser13.439,68 EUR343,10 EUR13.782,78 EUR7.075,19 EUR0,00 EUR6.707,59 EUR
Kanal26.043,03 EUR937,86 EUR26.980,89 EUR0,00 EUR25.421,03 EUR1.559,86 EUR
Gesamt67.208,08 EUR5.084,88 EUR72.292,96 EUR7.075,19 EUR54.682,56 EUR0,00 EUR

7. Beschreibung wesentlicher finanzieller Auswirkungen, welche weder im RA noch im Voranschlag enthalten sind

Aufgrund des weiterhin hohen Investitionsbedarfs im Bereich der Abwasserentsorgung sowie der allgemeinen Kostenentwicklung sind mittelfristig weitere finanzielle Belastungen zu erwarten. Die gemäß Art. 15a Vereinbarung HOG relevanten Haftungen haben sich im Finanzjahr 2025 um 239.297,50 EUR erhöht. Im Haushaltsjahr wurden Haftungen für den RHV-Oberes Pramtal in Höhe von 316.049,74 EUR übernommen.

Die im Haushaltsjahr 2025 durchgeführte Refinanzierung von drei Sparkasse-Darlehen (330.000 EUR) zu einem höheren Zinssatz (von 0,570 % auf 3,279 %) wird den künftigen Zinsaufwand in diesem Segment erhöhen.

8. Ergebnisse der verselbstständigten Betriebe

Betriebe der Abwasserbeseitigung (Ansatz 851)

Der Finanzierungshaushalt weist einen Abgang von –98.101,39 EUR aus. Dieser resultiert aus den Investitionsmaßnahmen in den Bauabschnitten BA 12 und BA 13. Für eine objektive Beurteilung des laufenden Betriebs wurden die investiven Posten bereinigt:

  • Bereinigte Netto-Investitionskosten (BA 12/13): 133.132,34 EUR
  • Operatives Ergebnis nach Abzug der Investitionen: +35.030,95 EUR

Dieser operative Überschuss wurde in voller Höhe der Betriebsmittelrücklage Abwasserbeseitigung zugeführt.

Betriebe der Wasserversorgung (Ansatz 850)

Der Betrieb der Wasserversorgung weist nach Bereinigung um investive Posten einen operativen Überschuss aus. Die Betriebsmittelrücklage Wasserversorgung wurde um 1.296,63 EUR aufgestockt. Die laufenden Kosten (insbesondere Wasserbezug 44.710,15 EUR) konnten durch die Einnahmen aus Gebühren und Leistungsentgelten gedeckt werden.

9. Beschreibung sich abzeichnender Entwicklungen

Die wesentlichen Verbesserungen und Belastungen in den folgenden Haushaltsjahren konnten im Rechenwerk MEFP sowie im Voranschlag berücksichtigt werden. Folgende Entwicklungen zeichnen sich ab:

  • Von der weiteren wirtschaftlichen Gesamtlage ist abhängig, wie sich die Steuereinnahmen und insbesondere die anteiligen Ertragsanteile (derzeit 2.582.893,58 EUR) entwickeln.
  • Der Ergebnishaushalt kann nach derzeitiger Planung mittelfristig nicht ausgeglichen werden. Das kumulierte Nettoergebnis ist erstmals leicht negativ (–11.543,39 EUR).
  • Für den Kanalbau BA 12 (Instandsetzung) sind in 2026 noch ausstehende Förderabrechnungen vorgesehen, um den Fehlbetrag von 116.657,97 EUR auszugleichen.
  • Der Fehlbetrag beim Kanalbau BA 13 (16.474,37 EUR) wird im Jahr 2026 durch ein Darlehen abgedeckt.
  • Die Finanzschulden betragen per 31.12.2025 noch 5.211.085,28 EUR bei einem jährlichen Netto-Schuldendienst von ca. 187.000 EUR.
  • Die Ablösung der Sparkasse-Darlehen zum neuen Zinssatz von 3,279 % (vormals 0,570 %) erhöht ab 2025/2026 den Zinsaufwand in diesem Segment.
  • Das langfristige Vermögen (Sachanlagen) nimmt durch Abschreibungen netto um 451.256,05 EUR ab. Der Investitionsbedarf zur Substanzerhaltung bei Infrastruktur, Gebäuden und Wasser-/Abwasseranlagen bleibt dauerhaft hoch.
  • Das im Finanzjahr 2025 noch offene Landesdarlehen (101941/72014, Buchwert 2.500 EUR) mit abgelaufener Laufzeit ist in 2026 zu bereinigen.
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Die Gemeinde verfügt zum Jahresende über komfortable liquide Mittel (1.148.003 EUR) und unbelastete Rücklagen (1.234.148 EUR). Diese solide Liquiditätsbasis bildet eine gute Ausgangsposition für die kommenden Jahre, in denen insbesondere die Kanalinfrastruktur weitere Investitionen erfordert.

10. Korrektur der Eröffnungsbilanz

Nach Artikel VI Abs. 3 Abs. 2 Erstes Oö. VRV-Gemeinderechtsanpassungsgesetz 2019 wurden im Haushaltsjahr 2025 keine nachträglichen Korrekturen der Eröffnungsbilanz vorgenommen.

11. VFI Taiskirchen i.I. & Co KG

Dem Rechnungsabschluss der Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis ist ab Seite 475 der Rechnungsabschluss der VFI Taiskirchen i.I. & Co KG beigelegt. Diese gemeindeeigene Gesellschaft verwaltet Liegenschaften und erbringt Leistungen im Zusammenhang mit Investitionen der Gemeinde. Hauptertragsquelle sind Miet- und Besitzerträge (61.041,61 EUR) sowie Transfererträge von Trägern des öffentlichen Rechts (47.386,15 EUR).

PositionRA 2024VA 2025RA 2025
Operative Einzahlungen111.161,08 EUR100.500,00 EUR109.039,71 EUR
Operative Auszahlungen50.571,06 EUR70.400,00 EUR50.331,15 EUR
Operativer Überschuss60.590,02 EUR30.100,00 EUR58.708,56 EUR
Investitive Auszahlungen (Grundstückserwerb)32.186,43 EUR28.295,25 EUR
Darlehenstilgung27.898,59 EUR30.100,00 EUR30.416,54 EUR
Zinsen7.900,00 EUR6.978,42 EUR
Liquide Mittel 31.12.0,00 EUR12,58 EUR

Die VFI wirtschaftet stabil. Der operative Überschuss deckt Tilgung und Zinsen der Finanzschulden und ermöglicht darüber hinaus Investitionen in das Liegenschaftsvermögen.

12. Weiterführende Informationen

Hausinterne Vergütungen – investive Einzelvorhaben

Im Bereich der Leistungen des Bauhofes in der investiven Gebarung wurde jene Buchungsvariante gewählt, die die Leistungen im Nachweis der Investitionstätigkeit berücksichtigt. Damit kann das investive Einzelvorhaben vollständig dargestellt werden und bietet die korrekte Grundlage für weitere Berechnungen (z.B. Abschreibung nach der Inbetriebnahme). Werden die Vergütungsbeträge aus der investiven Gebarung (3.880,62 EUR) bei den Aufwendungen hinzugerechnet, ergibt sich die Summengleichheit der Erträge und Aufwendungen im Nachweis über hausinterne Vergütungen.

Entfallende Nachweise gemäß § 47 Abs. 3 Oö. GHO

Folgende Nachweise entfallen, da keine entsprechenden Sachverhalte vorliegen:

  • Einzelnachweis über Finanzschulden gem. § 32 Abs. 3 (Anlage 6d) – Forderungskauf bzw. Kaufpreisstundung
  • Leasingspiegel (Anlage 6i)
  • Nachweis über mittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft (Anlage 6k)
  • Nachweis der verwalteten Einrichtungen (Anlage 6l)
  • Nachweis über aktive Finanzinstrumente (Anlage 6n)

Taiskirchen im Innkreis, März 2026

Der Lagebericht wurde gemäß § 49 Oö. GHO erstellt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Bürgermeister Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis
Der Gemeindeamtsleiter Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis